WSPG die Geselschaft für Wartung, Service und Prüfungen ist eine Marke der iNOWATT GmbH

Gefahrstofflager in

Sie möchten ein Gefahrstofflager in betreiben? Vor der Inbetriebnahme eines Gefahrstofflagers muss durch den Arbeitgeber eine Gefährdungsbeurteilung erstellt werden.
Hierbei muss geprüft werden, ob Mitarbeiter mit Gefahrstoffen arbeiten, oder während der Arbeit Gefahrstoffe entstehen oder freigesetzt werden.
Sind alle Gefährdungen festgestellt, so müssen erforderliche Schutzmaßnahmen festgelegt werden und anhand von Arbeitsanweisungen an die Mitarbeiter weitergegeben werden.

Erstellen von Gefährdungsbeurteilungen für Ihre Gefahrstofflager in

Unser fachkundiges Personal berät Sie gern und führt die Gefährdungsbeurteilung auf Grundlage von Arbeitsschutzgesetz, Betriebssicherheitsverordnung und Gefahrstoffverordnung in gemeinsam mit Ihnen durch.

Wartung und Instandsetzung von Gefahrstofflagern in

Nur durch planmäßige Wartungsmaßnahmen und Instandsetzungsarbeiten können Gefahrstofflager für eine lange Verwendungsdauer in einem sicheren Zustand gehalten werden.
Sobald Instandhaltungsmaßnahmen notwendig werden, so müssen diese unverzüglich durchgeführt werden.
Nur so sparen Sie Ärger und Zeit durch defekte Anlagen und minimieren die Risiken für Arbeitsunfälle.
Unsere qualifizierten und zertifizierten Mitarbeiter verfügen über die erforderliche Erfahrung und Fachkunde, um zuverlässig die Wartung und Instandsetzung Ihrer Gefahrstofflager in durchzuführen.
Die durch den Arbeitgeber festgelegten Schutzmaßnahmen für die Wartung und Instandsetzung von Gefahrstofflagern, welche auf Basis der Gefährdungsbeurteilung erarbeitet wurden, werden selbstverständlich durch unser qualifiziertes Personal strikt eingehalten, sodass jegliche Gefährdungen für Betrieb, Mensch und Umwelt minimiert sind.
Nach der Durchführung von Instandsetzungsarbeiten und der Durchführung von prüfpflichtigen Änderungen an Ihren Gefahrstofflagern in , führt unser zertifiziertes Personal eine abschließende Prüfung auf Fehlerfreiheit und Funktionalität durch.

Prüfung und Wartung von Gefahrstofflagern in

Unser zertifiziertes Personal führt Prüfungen und Wartungen auf Grundlage der Betriebssicherheitsverordnung und der Gefahrstoffverordnung in durch.
Auf Wunsch führen unsere Mitarbeiter in die Überprüfungen auf Grundlage der Gefahrstoffverordnung und die Überprüfungen auf Grundlage der Betriebssicherheitsverordnung parallel zueinander durch, da beide Überprüfungen teilweise äquivalente Anforderungen enthalten.
In welchen Zeitabständen die Überprüfungen der Gefahrstofflager notwendig sind wird im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung ermittelt und festgelegt.
Dabei dürfen die gesetzlichen Prüffristen nach § 15 Absatz 15 Betriebssicherheitsverordnung und § 7 Absatz 7 Gefahrstoffverordnung von drei Jahren nicht überschritten werden.
Bei der Überprüfung von Gefahrstofflagern in achtet unser qualifiziertes Personal besonders auf die Einhaltung der Fachlasten und Feldlasten der Regale und prüft die Regalteile auf Unversehrtheit.
Auffangeinrichtungen und Entsorgungseinrichtungen werden auf Dichtheit und Korrosionsfreiheit geprüft und alle Lüftungseinrichtungen werden auf Unversehrtheit und Funktionalität getestet.

Prüfungen und Wartungen von Gefahrstoffschränken in

  1. Gefahrstoffschränke sollten, insbesondere wenn dort brennbare oder explosionsgefährliche Gefahrstoffe gelagert werden, mindestens einmal jährlich auf ihre Feuerbeständigkeit getestet werden, da hier eine erhöhte Gefährdung vorliegt.
  2. Unsere zertifizierten Mitarbeiter führen die Prüfung und Wartung Ihrer Gefahrstoffschränke in durch und dokumentieren die Ergebnisse der Wartung für Sie.

Prüfung und Wartung Ihrer Brandschutzlager in

Um Ihre Lagersysteme einsatzbereit zu halten, Störungen zu minimieren und somit jede Menge Kosten zu sparen, empfiehlt sich eine regelmäßige Wartung.
Der Gesetzgeber hält hierfür eine Prüfung und Wartung im jährlichen Tonus für angebracht.
Gerne übernehmt unser zertifiziertes Personal die jährliche Prüfung und Wartung Ihrer Brandschutzlager in gemäß Betriebssicherheitsverordnung §10 und Arbeitsstättenverordnung §4.

Überprüfungen von Sicherheitseinrichtungen in

Alle Sicherheitseinrichtungen müssen innerhalb des in der Gefährdungsbeurteilung festgelegten Intervalls auf Funktionalität und Wirksamkeit getestet werden. Unser zertifiziertes Personal führt diese Prüfung und Wartung bei Ihren Sicherheitseinrichtungen in gewissenhaft und routiniert durch.
Insbesondere prüft unser zertifiziertes Personal Auffangeinrichtungen, Lüftungseinrichtungen, Überfüllsicherungen, Behälter und Rohrleitungen der Gefahrstofflager in .
Zusätzlich werden Augenduschen und Körperduschen an den Eingängen der Gefahrstofflager, Einrichtungen zur Verhinderung von unzulässigem Überdruck oder Unterdruck innerhalb der Gefahrstofflagers, sowie Brandschutzeinrichtungen und Explosionsschutzeinrichtungen einer genauen Prüfung und Wartung unterzogen.
Unser zertifiziertes Fachpersonal führt alle Prüfungen und Wartungen in durch und dokumentiert die durchgeführten Maßnahmen für Sie.